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Kostenfreie Arbeitsrechtsberatung

Die vielen Quellen des Arbeitsrechts überrascht alle, die erstmals intensiver mit diesem befasst sind. Das liegt daran, dass es in Deutschland bisher nicht gelang, ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Deshalb bleibt allen ernsthaft mit dem Arbeitsrecht Befassten gar nichts anderes übrig, als sich mit den etwa 50 Rechtsquellen auseinanderzusetzen.


Die Quellen des Arbeitsrechts

Die Rechtsquellen lassen sich in einer Hierarchie einordnen, in der ganz oben das Recht der Europäischen Union thront. Diesem sogenannten Europarecht folgt das deutsche Grundgesetz, welchen die Einzelgesetze und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder nachgeordnet sind. Diesen folgen die kollektivrechtlichen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Darunter ordnen sich die individualrechtlichen Arbeitsverträge ein. Den unteren Abschluss der Rechte-Hierarchie bildet das Weisungsrecht der Arbeitgeber.


Das sogenannte Richterrecht

Wer glaubte, mit den 50 Rechtsquellen wäre es getan, irrt. Denn im Arbeitsrecht gibt es zusätzlich das Richterrecht zu beachten. Bei diesem handelt es sich nicht wirklich um eine Rechtsquelle, weil es nicht von der Legislative verabschiedet wird. Vielmehr entsteht es durch die laufende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Der Rechtsprechung des in der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt ansässigen BAGs schließen sich nachgeordnete Arbeitsgerichte regelmäßig an. Diese Praxis ist durchaus umstritten, hängt aber mit der Dauer zusammen, die der Gesetzgeber für die Verabschiedung von Gesetzen benötigt. Dem greifen die Gerichte oft vor, um aktuellen Fällen Genüge zu tun. Darum ist es unerlässlich das Richterrecht zu beachten.


Situation der Arbeitnehmer

Die oben erwähnten Besonderheiten des Arbeitsrechts machen es Arbeitnehmern in der Sache unmöglich sich sachgerecht zu orientieren. Gerade bei den gängigen Versuchen im Internet Informationen zu bekommen, sind wegen spezifischer Probleme, auf die wir noch zurückkommen, erheblich erschwert.

Die ArbeitnehmerHilfe Potsdam und ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützten Arbeitnehmer aus der Region mit einer unkomplizierten und kostenfreien Beratung. Auf diese Weise behalten die Arbeitnehmer den Überblick, denn unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen selbstverständlich alle Rechtsquellen, die aktuelle Rechtsprechung des BAG ebenso, wie die Anwendbarkeit des Günstigkeitsprinzips in einem konkreten Fall.


Orientierungsschwierigkeiten bei der Recherche im Internet

Da hat man nun viele Stunden gesucht, denkt eine Lösung für sein arbeitsrechtliches Problem gefunden zu haben und stellt plötzlich fest, dass alles umsonst war. Das kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen. Zum Beispiel, wenn den Artikeln im Internet die Zeitstempel fehlen und die Gesetze nicht mehr gelten, weil sie schon längst durch andere abgelöst wurden.

Ein gravierendes Problem entsteht, wenn man versehentlich in einem falschen Rechtssystem landet. Die deutschsprachige Suche erstreckt sich über den deutschsprachigen Raum, also auch über die Schweiz und Österreich. Während in Österreich ein vergleichsweises progressives und arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht gilt, ist es in der Schweiz eher konservativ und arbeitgeberfreundlich. Da kommt man bei der Suche schnell durcheinander, vor allem, wenn statt der nationalen Top-Level-Domains .de, .at, .ch, internationale, wie .com, .org oder .net genutzt werden.

Die ArbeitnehmerHilfe Potsdam unterstützt mit ihren Fachanwälten für Arbeitsrecht die Arbeitnehmer aus der Region mit kostenfreier arbeitsrechtlicher Beratung. Mit uns behalten Arbeitnehmer die Übersicht. Unsere Anwälte sind mit den Rechtsquellen vertraut, kennen viele vergleichbare Fälle, wissen ob das Günstigkeitsprinzip angewandt werden kann und verfolgen selbstverständlich die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt.


Thema Kündigung

Bei keinem Thema ist mehr Hilfe angeraten als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Ein solches Ereignis geht mit hohen seelischen Belastungen einher. Diese verhindern, dass der Gekündigte einen klaren Kopf behält, den er braucht, um richtige Entscheidungen, noch dazu in der befristeten Zeit, zu treffen.

Vielen fällt es in dieser Zeit sogar schwer, die angebotene Hilfe zu nutzen. Wir sind uns der unter Umständen schwierigen Situation der gekündigten Arbeitnehmer bewusst. Wir appellieren an die Betroffenen sich bei einer Kündigung umgehend bei uns zu melden, damit wir helfen können.

Unsere Hilfe beginnt mit einer allgemeinen Falleinschätzung, insbesondere der Frage ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Des Weiteren werden folgende Fragen beantwortet:
●    Haben Sie noch Urlaubsansprüche laut Bundesurlaubsgesetz?
●    Ist Ihnen fristlos oder ordentlich gekündigt worden?
●    Haben Sie die Kündigung in Schriftform erhalten?
●    Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
●    Gibt es bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber Besonderheiten des Tarifvertrags, des Arbeitsvertrag oder hinsichtlich einer Betriebsvereinbarung zu beachten?


Thema Geld

Das heikle Thema Geld ist schwierig, denn noch immer ist es in Deutschland über den Maßen tabuisiert. Wie viele schlechte Arbeitgeber lachen sich deshalb wohl in Fäustchen? Natürlich ist es jedem selbst überlassen über Lohn und Gehalt zu reden, aber es gibt eine rote Linie zu beachten. Wenn der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt nicht oder nicht vollständig zahlt, muss über das fehlende Arbeitsentgelt gesprochen werden – und zwar unverzüglich.

Unverzüglich deshalb, weil der Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts zeitlich befristet ist. Viele Arbeitnehmer sind sich nicht im Klaren darüber, welche Wirkung die sogenannten Ausschlussklauseln in Tarif- oder Arbeitsverträgen für eine Wirkung entfalten können. Nicht selten verfallen die Ansprüche an den Arbeitgeber bereits nach drei Monaten.

Wurde Lohn oder Gehalt gar nicht gezahlt, ist ohnehin größte Eile geboten. Dann könnte es durchaus das Zeichen einer sich anbahnenden Insolvenz sein. Doch gerade die fehlenden Teilbeträge sind tückisch, wenn man sich nicht sicher ist, ob alles oder zu wenig gezahlt wurde. Bei der ArbeitnehmerHilfe prüfen wir das anhand Ihrer Gehaltsabrechnung und des Arbeitsvertrages und gegebenenfalls auch des Tarifvertrages.

Unsere Anwälte zeigen Ihnen, wie Sie richtig reagieren, ohne den Arbeitgeber unnötig gegen den Kopf zu stoßen. Wenn Geld fehlt müssen Sie immer aktiv werden, wenn Sie nicht auf Ihre Ansprüche verzichten wollen. Rufen Sie uns an, wenn Sie Hilfe benötigen. Wir finden heraus, welche Ansprüche Sie haben und zeigen, wie Sie diese auch durchsetzen.


Thema Mobbing

Nicht ohne Grund taucht das Thema Mobbing seit nun schon zwei Jahrzehnten immer häufiger in den Medien auf. Längst hat auch der Gesetzgeber in Deutschland darauf reagiert. Allerding etwas anders als zum Beispiel Schweden. Dort wurde Mobbing als solches unter Strafe gestellt, während man sich in Deutschland dazu entschied, die einzelnen Mobbinghandlungen zu verfolgen.

Das soll es den Betroffenen erleichtern gegen Mobber vorzugehen. Ein Nachweis von Mobbing, und damit auch dessen Ahndung, wird möglicherweise durch dessen Komplexität erschwert. Eine Einzelhandlung ist dagegen viel einfacher nachzuweisen und darzustellen. Das geschieht idealerweise mit dem Führen eines sogenannten Mobbing-Tagebuchs.

In dieses Mobbing-Tagebuch soll der gemobbte Arbeitnehmer jede einzelne als Mobbing wahrgenommene Handlung eintragen. Nach etwa zwölf Wochen sollte das Mobbing-Tagebuch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgewertet werden. Dieser kennt auch die Rechtsvorschriften, mit denen sich das Mobbingopfer erfolgreich zu Wehr setzen kann.

Natürlich muss man für das Führen des Mobbing-Tagebuchs wissen, was hineingehört und was nicht. Hinein gehören alle unten aufgeführten Handlungen. Aus den Aufzeichnungen sollte hervorgehen, welche Handlungen wann und von wem begangen wurden. Vermutungen und Verdächtigungen haben darin nichts zu suchen. Wichtig ist es etwaige Zeugen des Geschehens zu benennen.

Zu den strafbaren Einzelhandlungen gehören:
●    zu Unrecht erteilte Abmahnungen,
●    Beleidigungen,
●    falsche Verdächtigungen,
●    Kündigungen ohne Grund,
●    Nötigungen,
●    sexuelle Belästigungen,
●    Tätlichkeiten,
●    üble Nachreden,
●    Verleumdungen und
●    schikanöse Versetzungen.

Die folgenden Handlungen sind zwar nicht strafbar sollten aber im Mobbing-Tagebuch aufgeführt werden:
●    intensive Kontrollen,
●    kleinliche Kritiken,
●    soziale Isolation und
●    Vorenthalten von Informationen.

Tragen Sie in Ihr Mobbing-Tagebuch ein
●    wer die Handlungen beging,
●    an welchem Datum um wieviel Uhr es geschah,
●    was und wie es sich zutrug und
●    welche Zeugen es gab.


Thema Arbeitszeugnis

Immer wenn es um das berufliche Fortkommen oder die Suche nach einem Job geht, wird das qualifizierte Arbeitszeugnis Thema. Wegen dessen großer Bedeutung hat der Gesetzgeber vieles streng geregelt. Zum Beispiel wer einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat, wie es sprachlich zu formulieren ist und welche äußerlichen Formvorschriften zu beachten sind.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis endet oder die einen triftigen Grund vorbringen. Für triftige Gründe gibt es zahlreiche Beispiele. Diese liegen vor, wenn eine Versetzung des Arbeitnehmers geplant ist, dieser in naher Zukunft einen neuen Vorgesetzten bekommt oder ein Verkauf des Unternehmens an einen neuen Besitzer bevorsteht.

Auch wenn derartige Veränderungen nicht anstehen, kann ein Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Allerdings spricht man dann von einem Zwischenzeugnis. Arbeitnehmer können alle zwei bis drei Jahre ein solches verlangen. Entweder um damit eine Zwischenbilanz zu ziehen und des Weiteren um sich hinsichtlich zukünftig auszustellender Arbeitszeugnisse abzusichern, denn diese dürfen den vorherigen nicht allzu sehr widersprechen.

Die gesetzlichen Anforderungen für das Formulieren eines qualifizierten Arbeitszeugnisses sind hoch. Es muss darauf geachtet werden, dass es einerseits der Wahrheit entspricht und muss andererseits immer wohlwollend formuliert sein, damit dem Beurteilten die zukünftige Jobsuche nicht unnötig erschwert wird. Eine Folge dieser Vorgabe ist das Entstehen einer seltsam anmutenden, leicht zu erkennenden Zeugnissprache. Mitnichten handelt es sich dabei um eine Geheimsprache.

Dennoch braucht es viel Wissen und Erfahrung um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verfassen oder es richtig zu interpretieren. Denn viele Formulierungen klingen weit besser, als sie tatsächlich aussagen. Deshalb ist es immer sinnvoll einen erfahrenen Arbeitsrechtler hinzuzuziehen, um das qualifizierte Arbeitszeugnis sorgfältig zu untersuchen.

Die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe Potsdam sind Ihnen dabei gerne behilflich. Sie erklären Ihnen, was das Zeugnis tatsächlich “wert” ist, ob es mit der aktuell gültigen Gewerbeordnung konform ist und der aktuellen Rechtsprechung Genüge tut. Falls nicht erfahren Sie im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Einschätzung Ihres Arbeitszeugnisses, auf welche Änderungsansprüche Sie bestehen können und wie Sie das bei Ihrem Arbeitgeber durchsetzen.


Weitere Themen

Neben den oben genannten arbeitsrechtlichen Beratungsthemen Kündigung, Geld, Mobbing, Arbeitszeugnis gibt es viele weitere Themenfelder aus dem Individual- und Kollektivrecht mit denen uns die Arbeitnehmer konfrontieren. So unterstützen wir Sie auch, wenn Sie beabsichtigen einen Betriebsrat zu gründen. Wir sorgen dabei für eine rechtskonforme Durchführung und schützen Sie vor Arbeitgebern, die diese Gründung verhindern wollen.


Thema Mitwirkung

Zum Thema Mitwirkung wird oft gefragt, ob denn ein aktives Mitwirken gefragt sei. Die Antwort lautet eindeutig, ja. Fast alle Mitglieder in unserem Verein, verlassen sich nicht allein auf unsere Anwälte, sondern sind werden hin und wieder auch selber aktiv. Sobald sich etwas findet, das auf den eigenen Fall anwendbar scheint, können Sie das gemeinsam mit einem Anwalt unseres Vereins untersuchen.

Bei der ArbeitnehmerHilfe Potsdam stehen Ihnen erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht bei allen arbeitsrechtlichen Themen beratend und unterstützend zur Seite.


ArbeitnehmerHilfe e.V. Potsdam

Bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen ist das Internet als Ratgeber nur zweite Wahl. Zwar findet sich dort eine Fülle von Informationen, aber es ist schwer Falsches oder Überholtes herauszufiltern. Es gibt einfach zu viele Informationen. Wenn Sie auf die Webseite der ArbeitnehmerHilfe Potsdam gelangen, können Sie Ihre Suche zu arbeitsrechtlichen Themen beenden.

Die Anwälte unseres Vereins helfen Ihnen bei der Einordnung der Informationen, zeigen was für Ihren Fall wirklich relevant ist. Sie bekommen eine Einschätzung Ihres Falles und ein Rechtsanwalt beantwortet Ihnen alle Ihre Fragen. Das ist eines unserer wichtigsten Ziele bei der Gründung der ArbeitnehmerHilfe Potsdam gewesen.


Soforthilfe und Mitgliedschaft

Unsere telefonische Soforthilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht steht allen Arbeitnehmern in Potsdam und Umgebung kostenlos zur Verfügung. Wenn diese als unzureichend erachtet wird, kann der ratsuchende Arbeitnehmer der ArbeitnehmerHilfe Potsdam beitreten, entweder online oder direkt bei uns im Büro, zum Beispiel vor seinem ersten Termin mit dem Rechtsanwalt.

Dem neuen Mitglied stehen alle Leistungen unseres Vereins ohne Wartezeit zu. Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 40 Euro pro Kalenderjahr.



Fachanwalt Kronbichler erklärt den ArbeitnehmerHilfe e.V.


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

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