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Schnelle arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung

Sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihnen wurde gekündigt? Rufen Sie bitte sofort bei der ArbeitnehmerHilfe Potsdam, an und sichern Sie sich die bestmögliche Unterstützung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0331-23182260. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Potsdam umgehend prüfen.

Sie bekommen von unserem Anwalt eine Einschätzung Ihres Falls unter Nennung der juristischen Möglichkeiten. Sie erfahren, ob das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall greift. Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass Ihre Kündigung inhaltlich fehlerhaft, sachlich ungerechtfertigt oder bei Ihrer Erstellung der Rechtsrahmen nicht eingehalten wurde können Sie beim Arbeitsgericht Klage einreichen.

Dabei zielt die Klage formal auf Weiterbeschäftigung in Ihrem Betrieb ab. In den meisten Fällen kommt es jedoch zu keiner Weiterbeschäftigung, stattdessen erhält der Gekündigte eine angemessene Abfindung. Diese fällt umso höher aus, je geringer der Wirksamkeitsgrad der Kündigung ist. Mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Potsdam werden Sie herausfinden, wie die Chancen auf dem Arbeitsgericht stehen.


Unbedingt die Dreiwochenfrist beachten!

Das Einreichen der Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Potsdam muss zeitnah erfolgen, denn diese ist mit einer materiellen Präklusion belegt. Eine materielle Präklusion bedeutet, es gibt eine bindende Frist, innerhalb derer ein Rechtsmittel eingelegt werden muss. Im Falle der Kündigungsschutzklage muss diese innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung eingelegt werden, daher spricht man von einer Dreiwochenfrist. Nach deren Ablauf ist, bis auf äußerst seltene Ausnahmen, keine Klage mehr möglich. Der Arbeitnehmer verliert dadurch oft erhebliche Ansprüche an den alten Arbeitgeber.


Kostenlose Beratung

Alle Arbeitnehmer aus Potsdam und Umgebung können sich bei uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen. Den Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Potsdam steht darüber hinaus, eine vollumfängliche Beratung und Betreuung, von der Fallanalyse bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Potsdam, zu.

Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Potsdam werden und erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung überprüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen. Der kalenderjährliche Beitrag für die Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Potsdam beträgt gerade mal 40 Euro. Damit sind die Mitglieder bestens für arbeitsrechtliche Konflikte gewappnet.


Terminvereinbarung

Bitte nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf, wenn Sie von einer Kündigung bedroht sind. Wir bieten Ihnen dann den nächstmöglichen Beratungstermin an. Bei dessen Wahrnahme können Sie einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr Anliegen vortragen und Ihre Unterlagen sichten lassen. Von den dabei gewonnenen Informationen, lässt sich ableiten, wie hoch Ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung sind, welche Abfindungsansprüche möglicherweise durchsetzbar sind und inwiefern Einfluss auf die Ausstellung eines guten Arbeitszeugnisses genommen werden kann.

Vereinbaren Sie also gleich einen Termin mit einem unserer Rechtsanwälte, allein um die Dreiwochenfrist nicht zu verpassen. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Potsdam unter der Nummer 0331-23182260.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0331-23182260

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0331-23182260

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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