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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht
Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Potsdam kann jeder Arbeitnehmer aus Südhessen anrufen und sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend eine kostenlose Einschätzung seines Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Themen der Beratungen
● Unstimmigkeiten bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung
● Alle Fragen rund um die Betriebsrente
● Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis
● Abmahnungen und wie man sich dagegen wehrt
● Gründung eines Betriebsrates
● Probleme des Jugend- oder Mutterschutzes
● Rechtsschutz im Arbeitsrecht
● Kündigungsschutzklagen
● Mobbing und Diskriminierung
● Ersteinschätzung eines Falles
● Vorbereitung eines Arbeitsgerichtsprozesses
Unsere Rechtsanwälte erbringen in der ArbeitnehmerHilfe Potsdam alle Leistungen ehrenamtlich, darum sind die Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer kostenlos. Der Mitgliedsbeitrag unseres starken Vereins beträgt nur 40 Euro pro Kalenderjahr.
Mit diesem Mitgliedsbeitrag decken wir die laufenden Kosten unseres Verein und nutzen Überschüsse zu dessen Weiterentwicklung. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Vereinsmitgliedern bedanken und bitten die Nichtmitglieder um Verständnis, dass die vollen Leistungen nur denen bereitstehen, die unserem Verein angehören. Das ist auch eine Frage der Fairness, zumal es jedem frei steht Mitglied zu werden.
Kostenlose Vertretung ist unmöglich
Die Frage, weshalb nur die Beratung, aber nicht die Vertretung kostenlos angeboten wird, bekommen wir sehr oft gestellt. Die Antwort gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin ist festgelegt, welchen Gebührensatz Anwälte für die Vertretung von Klienten anwenden dürfen, aber auch müssen. Zwar gibt es für die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung einen flexiblen Faktor – es darf, bei nachgewiesenem Aufwand, dass bis zu zweieinhalbfache berechnet werden.
Die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe berechnen grundsätzlich immer den einfachen Satz. Bei der ArbeitnehmerHilfe Potsdam gibt es die kostenlosen Beratungsleistungen, weil diese ehrenamtlich erbracht werden dürfen.
Ergänzung der Rechtsschutzversicherung
Aufgrund der im RVG gesetzlich vorgeschriebenen Gebührensätze sind Rechtsschutzversicherungen bereit diese Kosten zu übernehmen. Dagegen verweigern Sie die Übernahme der Beratungskosten, weil diese nicht gesetzlich geregelt sind. Manche Rechtsanwälte nutzen das aus und verlangen extrem hohe Summen für ihre Beratungen. Deshalb sind die Rechtsschutzversicherungen nicht bereit diese Kosten zu übernehmen.
Die Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Potsdam ist deshalb die ideale Ergänzung, um rundum geschützt zu sein. Die Beratungen kosten bei uns nichts und die Vertretung übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Besser geht es nicht.
Antrag auf Prozesskostenhilfe
Auch bedürftige Arbeitnehmer können den Rechtsweg beschreiten, ohne sich vor dessen Kosten zu fürchten. Arbeitnehmer denen der Rechtsanwalt zu teuer ist, haben Anspruch auf die sogenannte Prozesskostenhilfe. Die deckt neben den Anwaltskosten auch die Gerichtsgebühren ab, so dass ein Prozess, auch auf dem Arbeitsgericht, ohne Angst vor finanziellen Belastungen geführt werden kann.
Allerdings muss die Prozesskostenhilfe vom Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht Potsdam beantragt werden. Dafür gibt es keine spezielle Formvorschrift. Sollten Sie verhindert sein, übernehmen die Rechtsanwälte der ArbeitnehmerHilfe Potsdam das gerne für Sie.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
0331-23182260